§ 2 DALhVO
Bibliographie
- Titel
- Landesherrliche Verordnung, betreffend Regulirung der Diöcesan Angelegenheiten der Cathol. Einwohner des Herzogthums Oldenburg u. der Erbherrschaft Jever
- Redaktionelle Abkürzung
- DALhVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22300000200000
Die unter A anliegende, auf den Grund der mit dem Königlich-Preußischen Hofe gepflogenen Unterhandlungen und getroffenen Verabredungen zwischen Unserem Bevollmächtigten Staats- und Cabinets-Minister von Brandenstein und dem Päbstlichen Vollzieher der Circumscriptions-Bulle für die Königlich-Preußischen Staaten, Seiner Durchlaucht dem Prinzen Joseph von Hohenzollern, Fürst-Bischof von Ermland, unter dem 5ten Januar 1830 vollzogene Convention zu Regulirung der Diöcesan-Angelegenheiten der Catholischen Einwohner des Herzogthums Oldenburg, soll als Fundamental-Statut der Catholischen Kirche in demselben künftig angesehen und befolgt werden.