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§ 2 DALhVO

Bibliographie

Titel
Landesherrliche Verordnung, betreffend Regulirung der Diöcesan Angelegenheiten der Cathol. Einwohner des Herzogthums Oldenburg u. der Erbherrschaft Jever
Redaktionelle Abkürzung
DALhVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300000200000

Die unter A anliegende, auf den Grund der mit dem Königlich-Preußischen Hofe gepflogenen Unterhandlungen und getroffenen Verabredungen zwischen Unserem Bevollmächtigten Staats- und Cabinets-Minister von Brandenstein und dem Päbstlichen Vollzieher der Circumscriptions-Bulle für die Königlich-Preußischen Staaten, Seiner Durchlaucht dem Prinzen Joseph von Hohenzollern, Fürst-Bischof von Ermland, unter dem 5ten Januar 1830 vollzogene Convention zu Regulirung der Diöcesan-Angelegenheiten der Catholischen Einwohner des Herzogthums Oldenburg, soll als Fundamental-Statut der Catholischen Kirche in demselben künftig angesehen und befolgt werden.