Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 08.11.1990, Az.: 1 U 113/90

Kauf eines gebrauchten Kfz; Schadensersatzanspruch; Sachwalter; Agenturhändler; Verjährungsfrist; Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten; Sachwalterhaftung

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
08.11.1990
Aktenzeichen
1 U 113/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 14931
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1990:1108.1U113.90.0A

Fundstellen

  • MDR 1991, 249-250 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1991, 1187-1188 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1991, 1148-1150 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Beim Kauf eines gebrauchten Kfz unterliegt der Schadensersatzanspruch des Käufers gegen den als "Sachwalter" nach den Regeln der Culpa in contrahendo haftenden Agenturhändler der kurzen Verjährungsfrist des § 477 BGB für den Fall, daß eine Verletzung der kaufvertraglichen Nebenpflichten zur Entstehung des Schadensersatzanspruches führte.

2. Die Sachwalterhaftung des Agenturhändlers wird durch jede schuldhafte Verletzung seiner Pflicht zur Einrichtung seiner Organisation in der Art und Weise ausgelöst, daß die vom Verkäufer genannten Vorschäden des Kfz dem Käufer unbedingt offenbar werden. Hieraus abgeleitete Ansprüche unterliegen nach § 195 BGB der 30jährigen Verjährungsfrist.