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  • ab 24.11.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 GflSKRdErl - Grundsatz

Bibliographie

Titel
Sachkunde beim Fangen und Verladen von Geflügel
Redaktionelle Abkürzung
GflSKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Der Vorgang des Einfangens und Verladens von Geflügel zur Schlachtung ist für die Tiere mit Stress verbunden. Daher sind eine sorgfältige Vorbereitung, angemessene Arbeitsbedingungen für die beteiligten Personen und eine sachkundige Durchführung von entscheidender Bedeutung. Für eine ordnungsgemäße Durchführung sind insbesondere die

1.1
Leitlinie zum Verladen von Masthühnern und Masthühner-Elterntieren - Stand: 20. 7. 2015 (Anlage 1),

Hinweis: da "Bruderhähne" unter die Definition "Masthuhn" nach § 2 Nr. 9 TierSchNutztV fallen, werden sie von dieser Leitlinie erfasst, für die Verladung der lebhaften Tiere ist jedoch deutlich mehr Zeit einzuplanen.

1.2
Leitlinie zum Verladen von Mastputen - Stand: 30. 6. 2015 (Anlage 2),

1.3
Managementempfehlungen zum Umgang mit Pekingenten während der Verladung zur Schlachtung - Stand 16. 7. 2015 (Anlage 3) Anlage 7 der Pekingentenvereinbarung, Bezugserlass zu b, sowie die

1.4
Leitlinie zum Verladen von Legehennen und Legehennen-Elterntieren zur Schlachtung sowie Umstallen von Junghennen - Stand 21. 6. 2016 (Anlage 4)

1.5
Managementempfehlungen zum Umgang mit Gänsen während der Verladung zur Schlachtung - Stand 21. 12. 2017 (Anlage 5) Anlage 4 der Gänsevereinbarung, Bezugserlass zu c,

zu beachten.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des RdErl. vom 27. September 2022 (Nds. MBl. S. 1538)