Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 21.04.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt IMRT-AbrRdErl

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - Abrechnungsempfehlung zur Abrechnung der Intensitätsmodulierten Strahlentherapie (IMRT)
Redaktionelle Abkürzung
IMRT-AbrRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

Mit der erklärten Zielsetzung, Probleme im Vorfeld zu lösen und dadurch Auslegungsstreitigkeiten oder vielfache gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, haben sich der Bundesverband der Deutschen Strahlentherapeuten (BVDST) und der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) auf die nachfolgende gemeinsame Abrechnungsempfehlung zur Abrechnung der IMRT verständigt.

Die gemeinsame Abrechnungsempfehlung wird in der Anlage bekannt gemacht. Sie ist im Rahmen von § 5 Abs. 1 NBhVO bei der Festsetzung der Beihilfe zu berücksichtigen.

Dieser RdErl. tritt am 21. 4. 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2025 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Runderlass vom 21. April 2020 (Nds. MBl. S. 490)

An die
Dienststellen der Landesverwaltung
Kommunen und der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts