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  • ab 20.11.2015 (aktuelle Fassung)

Art. 2 18. RÄndStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
18. RÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 12. November 2015

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Bernd  B u s e m a n n

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan  W e i l