§ 1 HochwasserVO
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Gewässer und Gewässerabschnitte, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind
- Redaktionelle Abkürzung
- HochwasserVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200
Bei den in der Anlage genannten Gewässern und Gewässerabschnitten sind durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten.