§ 2 HochwasserVO
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Gewässer und Gewässerabschnitte, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind
- Redaktionelle Abkürzung
- HochwasserVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Hannover, den 26. November 2007
Niedersächsisches Umweltministerium
S a n d e r
Minister