Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 29.05.1986, Az.: 14 U 87/85
Mehrwertsteuer; Privatfahrzeug eines NATO-Angehörigen; Zerstörung; Beschädigung; Erstattungsanspruch des Einfuhrzolls; Ersatzfahrzeug; Anschaffung im Ausland
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 29.05.1986
- Aktenzeichen
- 14 U 87/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 14370
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1986:0529.14U87.85.0A
Rechtsgrundlage
- § 249 BGB
Fundstelle
- ZfS 1986, 265
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
1. Es kommt zur Zahlung der Mehrwertsteuer, wenn ein Privatfahrzeug eines NATO-Angehörigen beschädigt oder zerstört wird.
2. Ein Erstattungsanspruch des Einfuhrzolls entsteht bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs im Ausland.