Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 29.05.1986, Az.: 14 U 87/85

Mehrwertsteuer; Privatfahrzeug eines NATO-Angehörigen; Zerstörung; Beschädigung; Erstattungsanspruch des Einfuhrzolls; Ersatzfahrzeug; Anschaffung im Ausland

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
29.05.1986
Aktenzeichen
14 U 87/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 14370
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1986:0529.14U87.85.0A

Fundstelle

  • ZfS 1986, 265

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

1. Es kommt zur Zahlung der Mehrwertsteuer, wenn ein Privatfahrzeug eines NATO-Angehörigen beschädigt oder zerstört wird.

2. Ein Erstattungsanspruch des Einfuhrzolls entsteht bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs im Ausland.