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  • ab 01.01.2005 (aktuelle Fassung)

§ 3 HKAÜV - Aufsicht

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Kammern für die Heilberufe
Redaktionelle Abkürzung
HKAÜV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Die Kammern unterliegen bei der Aufgabenwahrnehmung nach § 1 der Fachaufsicht.