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  • ab 01.09.2003 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 WUErprRdErl

Bibliographie

Titel
Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Bewältigung von Erpressungslagen zum Nachteil von Wirtschaftsunternehmen
Redaktionelle Abkürzung
WUErprRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33300

1. Zur Regelung der polizeilichen Einsatzführung und der staatsanwaltschaftlichen Zuständigkeit bei mehreren Tatorten sowie zur gemeinsamen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaften bei Erpressungen zum Nachteil von Wirtschaftsunternehmen haben die Konferenz der Justizministerinnen, Justizminister, Justizsenatorinnen und Justizsenatoren sowie die Konferenz der Innenministerinnen, Innenminister, Innensenatorinnen und Innensenatoren die als Anlage beigefügten Gemeinsamen Richtlinien beschlossen.

Die Gemeinsamen Richtlinien werden hiermit für verbindlich erklärt.