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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Art. 4 SGB XIV-UmsG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Umsetzung des Vierzehnten Buchs des Sozialgesetzbuchs in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
SGB XIV-UmsG,NI
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel 2 Nr. 7 am 1. Januar 2025 in Kraft.

Hannover, den 14. Dezember 2023

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Hanna Naber

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil