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  • ab 28.02.1984 (aktuelle Fassung)

§ 2 NINRWBinSchG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die gerichtlichen Zuständigkeiten in Binnenschifffahrtssachen und Binnenschiffsregistersachen
Redaktionelle Abkürzung
NINRWBinSchG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30100030000000

Dieses Gesetz tritt vierzehn Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 10. Februar 1984.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Albrecht

Der Niedersächsische Minister der Justiz
Remmers