§ 1 FH-BS/WF-ÜG - Überleitung des Standortes Suderburg der Universität Lüneburg zur Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Überleitung des Standortes Suderburg der Universität Lüneburg zur Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
- Redaktionelle Abkürzung
- FH-BS/WF-ÜG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22210
(1) 1Die am 31. August 2009 dem Standort Suderburg zuzuordnenden Teile der Körperschaft Universität Lüneburg werden mit Wirkung vom 1. September 2009 in die Körperschaft Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel eingegliedert. 2Die Aufgaben, die die Universität Lüneburg bis zum 31. August 2009 am Standort Suderburg wahrgenommen hat, werden ab dem 1. September 2009 von der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel wahrgenommen, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. 3Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, ist die Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel ab dem 1. September 2009 Rechtsnachfolgerin der Universität Lüneburg hinsichtlich des Standortes Suderburg.
(2) 1Die am 31. August 2009 dem Standort Suderburg zuzuordnenden Mitglieder und Angehörigen der Universität Lüneburg sind mit Wirkung vom 1. September 2009 Mitglieder und Angehörige der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel, sofern sie nicht den Verbleib an der Universität Lüneburg bis zum 31. Juli 2009 schriftlich beantragen. 2Von der Überleitung nach Satz 1 ausgenommen sind die Studierenden in den von der Universität Lüneburg am Standort Suderburg auslaufend zu betreuenden Studiengängen.