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  • ab 30.06.2009 (aktuelle Fassung)

§ 3 FH-BS/WF-ÜG - Überleitung der Beschäftigten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Überleitung des Standortes Suderburg der Universität Lüneburg zur Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Redaktionelle Abkürzung
FH-BS/WF-ÜG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22210

1Für die am 31. August 2009 dem Standort Suderburg zuzuordnenden Beschäftigten der Stiftung Universität Lüneburg, die nicht bis zum 31. Juli 2009 den Verbleib an der Universität Lüneburg schriftlich beantragen, tritt das Land Niedersachsen mit Wirkung vom 1. September 2009 als Arbeitgeber an die Stelle der Stiftung Universität Lüneburg. 2Die Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel teilt den Beschäftigten den Übergang nach Satz 1 schriftlich mit und erkennt dabei die bei der Stiftung Universität Lüneburg erworbenen arbeits- und tarifvertraglichen Rechte an.