Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 02.04.2014 (aktuelle Fassung)

§ 4 LGÄMV/NIStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
LGÄMV/NIStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

Für Rechts- und Verwaltungshandlungen, die aus Anlass der Durchführung des Staatsvertrages und dieses Gesetzes erforderlich werden, insbesondere Berichtigungen, Eintragungen und Löschungen in öffentlichen Büchern sowie Amtshandlungen der Vermessungs- und Katasterverwaltung, sind Kosten weder zu erheben noch zu erstatten.