LGÄMV/NIStVG,NI - Landesgrenzänderung-Mecklenburg-Vorpommern/Niedersachsen-Staatsvertragsgesetz

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
LGÄMV/NIStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

Vom 27. März 2014 (Nds. GVBl. S. 81 - VORIS 10100 -) (1)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Bekanntmachung
über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Vom 4. November 2014 (Nds. GVBl. S. 316)

Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 5 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 27. März 2014 (Nds. GVBl. S. 81) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag sowie die §§ 2 und 3 des vorgenannten Gesetzes am 1. November 2014 in Kraft getreten sind.

§ 1 LGÄMV/NIStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
LGÄMV/NIStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

(1) Dem am 10. November/9. Dezember 2013 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.(1)

Bekanntmachung
über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Vom 4. November 2014 (Nds. GVBl. S. 316)

Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 5 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 27. März 2014 (Nds. GVBl. S. 81) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag sowie die §§ 2 und 3 des vorgenannten Gesetzes am 1. November 2014 in Kraft getreten sind.

§ 2 LGÄMV/NIStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
LGÄMV/NIStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

Das Gebiet, das nach Artikel 1 Abs. 2 Satz 2 des Staatsvertrages auf das Land Niedersachsen übergeht, wird in die Gemeinde Amt Neuhaus, Landkreis Lüneburg, eingegliedert.

§ 3 LGÄMV/NIStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
LGÄMV/NIStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

Das Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" vom 14. November 2002 (Nds. GVBl. S. 426), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Im Blatt "Legende und Blattschnitt" ersetzt der als Anlage 1 beigefügte Kartenausschnitt den entsprechenden Kartenausschnitt.

    2. b)

      In Blatt 12 ersetzt der als Anlage 2 beigefügte Kartenausschnitt den entsprechenden Kartenausschnitt im Bereich der nördlichen Grenze des Biosphärenreservats "Niedersächsische Elbtalaue".

  2. 2.

    In Anlage 2 Blatt 1 und Blatt 2 ersetzt der als Anlage 3 beigefügte Kartenausschnitt jeweils den entsprechenden Kartenausschnitt südwestlich der Ortslage Woosmer.

§ 4 LGÄMV/NIStVG

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Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
LGÄMV/NIStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

Für Rechts- und Verwaltungshandlungen, die aus Anlass der Durchführung des Staatsvertrages und dieses Gesetzes erforderlich werden, insbesondere Berichtigungen, Eintragungen und Löschungen in öffentlichen Büchern sowie Amtshandlungen der Vermessungs- und Katasterverwaltung, sind Kosten weder zu erheben noch zu erstatten.