Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 21.02.1991, Az.: 5 UH 1/91
Vermieter; Ausgleichsanspruch in Geld; Wohnungsmieter; Schönheitsreparaturen; Formularmietvertrag; Ergänzende Vertragsauslegung; Beendigung des Mietverhältnisses; Modernisierung der Wohnung; Umbau der Wohnung
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 21.02.1991
- Aktenzeichen
- 5 UH 1/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 15224
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1991:0221.5UH1.91.0A
Rechtsgrundlagen
- § 9 AGBG
- § 157 BGB
- § 535 BGB
- § 536 BGB
Fundstellen
- NJW-RR 1992, 1036-1037 (Volltext mit amtl. LS)
- WuM 1992, 229-230 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Zum Vorliegen eines Ausgleichsanspruches in Geld beim Vermieter aus einer ergänzenden Vertragsauslegung, wenn der Wohnungsmieter seiner in einem Formularmietvertrag übernommenen allgemeinen Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht nachkommt und der Vermieter nach dem Auszug des Mieters die Wohnung grundlegend modernisieren und umbauen will, wobei die Umbauarbeiten die Schönheitsreparaturen vernichten würden.