Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 21.02.1991, Az.: 5 UH 1/91

Vermieter; Ausgleichsanspruch in Geld; Wohnungsmieter; Schönheitsreparaturen; Formularmietvertrag; Ergänzende Vertragsauslegung; Beendigung des Mietverhältnisses; Modernisierung der Wohnung; Umbau der Wohnung

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
21.02.1991
Aktenzeichen
5 UH 1/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 15224
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1991:0221.5UH1.91.0A

Fundstellen

  • NJW-RR 1992, 1036-1037 (Volltext mit amtl. LS)
  • WuM 1992, 229-230 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zum Vorliegen eines Ausgleichsanspruches in Geld beim Vermieter aus einer ergänzenden Vertragsauslegung, wenn der Wohnungsmieter seiner in einem Formularmietvertrag übernommenen allgemeinen Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht nachkommt und der Vermieter nach dem Auszug des Mieters die Wohnung grundlegend modernisieren und umbauen will, wobei die Umbauarbeiten die Schönheitsreparaturen vernichten würden.