Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 20.05.1976, Az.: 5 U 147/75
Straße; Grundstücksausfahrt; Grundstück; Verkehrsteilnehmer
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 20.05.1976
- Aktenzeichen
- 5 U 147/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11630
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:1976:0520.5U147.75.0A
Rechtsgrundlagen
- § 8 StVO
- § 10 StVO
Amtlicher Leitsatz
Bei Straßeneinmündungen, die für den Benutzer der anderen Straße als solche nicht zu erkennen sind (hier: sog. überführte Einmündung), sondern für ihn wie eine Grundstücksausfahrt erscheinen, muß sich der aus der Einmündung kommende Verkehrsteilnehmer wie ein aus einem Grundstück kommender Verkehrsteilnehmer verhalten, d. h. entsprechend § 10 StVO. § 8 Abs. 1 S. 1 StVO gilt für ihn nicht. Darauf darf der andere Verkehrsteilnehmer vertrauen, auch wenn er von dem Vorhandensein einer Straßeneinmündung weiß.