Abschnitt 4 LA-Erl - Verfahren
Bibliographie
- Titel
- Grundsätze für das Programm der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH "Landauffang und -verwertung zur Konsolidierung und Strukturverbesserung landwirtschaftlicher Betriebe"
- Redaktionelle Abkürzung
- LA-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78340
4.1 Das Verfahren richtet sich nach Nummer 5 des Bezugserlasses zu b.
4.2 Die Betriebe (Nummer 1.1.1) sind der zuständigen Bezirksstelle der LWK mitzuteilen, um diese ggf. einer weiteren Wirtschaftsberatung zu unterziehen.
4.3 Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH hat die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den Nummern 2.1 und 2.2 zu dokumentieren.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 6 Satz 1 des Erl. vom 14. August 2023 (Nds. MBl. S. 659)