Abschnitt 1 FlRechtZustRErl
Bibliographie
- Titel
- Zuständigkeitsregelung im Bereich des Fleischrechts
- Redaktionelle Abkürzung
- FlRechtZustRErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78630
Mit Wirkung vom 1.3.2009 werden dem LAVES
- 1.
folgende Aufgaben nach dem Fleischgesetz vom 9.4.2008 (BGBl. I S. 714, 1025) übertragen:
die Klassifizierung nach § 2 Nr. 1 sofern eine Klassifizierung nicht durch ein Klassifizierungsunternehmen erfolgt,
die Zulassung von Klassifizierern nach § 4 Abs. 1 und die Durchführung von Lehrgängen und die Abnahme von Prüfungen nach § 4 Abs. 3,
die Aufgaben nach § 5 Abs. 1,
die Überwachungstätigkeiten nach § 7 Abs. 1,
die Entgegennahme der Mitteilungen nach § 8 Abs. 1 und 3,
die Feststellung der Preise und Gewichte nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und die Veröffentlichung der Preise nach § 9 Abs. 1 Nr. 2
sowie die Führung des Registers nach § 12 Abs. 3;
- 2.
folgende Aufgaben nach der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung vom 12.11.2008 (BGBl. I S. 2186) übertragen:
Genehmigung der Abweichung von der Schnittführung nach § 2 Abs. 3,
die Aufgaben der Behörde nach § 6 Abs. 2 sowie den §§ 7 und 8 und
Bestimmungen zu treffen nach § 6 Abs. 3 unter Beteiligung des Landesmarktverbandes für Vieh und Fleisch und nach Zustimmung des ML;
- 3.
folgende Aufgaben nach der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung vom 12.11.2008 (BGBl. I S. 2186) übertragen:
Zulassung von Klassifizierern nach den §§ 6 und 14 sowie
die Durchführung von Prüfungen nach den §§ 8 bis 10 und 15.
Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 28.2.2009 außer Kraft.
An das
Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit