Abschnitt 1 LSchRL-StV
Bibliographie
- Titel
- Vorläufige Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)
- Amtliche Abkürzung
- Lärmschutz-Richtlinien-StV
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 93100000000015
Der Bundesminister für Verkehr hat im Einvernehmen mit den für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden die vorläufigen Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm vom 6.11.1981 (VkBl. S. 428) bekanntgegeben und gebeten, hiernach zu verfahren, um eine einheitliche Regelung im Bundesgebiet sicherzustellen.
Die vorläufigen Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm vom 6.11.1981 werden hiermit für das Land Niedersachsen für verbindlich erklärt.
Meinen Bezugserlaß hebe ich auf.
An
die Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte sowie selbständigen Gemeinden,
die Bezirksregierungen,
das Landesverwaltungsamt - Straßenbau -,
die Dienststellen der Straßenbauverwaltung.