LSchRL-StV,NI - LärmschutzRL Straßenverkehr

Vorläufige Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)

Bibliographie

Titel
Vorläufige Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)
Amtliche Abkürzung
Lärmschutz-Richtlinien-StV
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93100000000015

RdErl. d. MW v. 11.1.1982 - 421 - 21.22/5

Vom 11. Januar 1982 (Nds. MBl. S. 103)

- GültL 113/168 -

- VORIS 93100 00 00 00 015 -

Bezug:

RdErl. vom 31.7.1974 (Nds. MBl. S. 1493)
- GültL 113/137 -

Abschnitt 1 LSchRL-StV

Bibliographie

Titel
Vorläufige Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)
Amtliche Abkürzung
Lärmschutz-Richtlinien-StV
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93100000000015

Der Bundesminister für Verkehr hat im Einvernehmen mit den für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden die vorläufigen Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm vom 6.11.1981 (VkBl. S. 428) bekanntgegeben und gebeten, hiernach zu verfahren, um eine einheitliche Regelung im Bundesgebiet sicherzustellen.

Die vorläufigen Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm vom 6.11.1981 werden hiermit für das Land Niedersachsen für verbindlich erklärt.

Meinen Bezugserlaß hebe ich auf.

An
die Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte sowie selbständigen Gemeinden,
die Bezirksregierungen,
das Landesverwaltungsamt - Straßenbau -,
die Dienststellen der Straßenbauverwaltung.