Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 10.12.2013 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 rLStBeschl,NI

Bibliographie

Titel
Reorganisation der Landesverwaltung im Bereich der Regierungsvertretungen und des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen; Stärkung und Konzentration der regionalen Landesentwicklung
Redaktionelle Abkürzung
rLStBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

2.
Mit Wirkung vom 1.1.2014 werden vier Ämter für regionale Landesentwicklung gegründet:

  • Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig,

  • Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser,

  • Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg,

  • Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems.

Die zentralen Standorte der jeweiligen Ämter sind in Braunschweig, Hildesheim, Lüneburg und Oldenburg. Die Zuständigkeitsgebiete ergeben sich aus der Anlage 1. Die Ämter werden jeweils von einer Landesbeauftragten oder einem Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung geleitet, die dienstrechtlich der StK zugeordnet sind.