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  • ab 10.12.2013 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 rLStBeschl,NI

Bibliographie

Titel
Reorganisation der Landesverwaltung im Bereich der Regierungsvertretungen und des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen; Stärkung und Konzentration der regionalen Landesentwicklung
Redaktionelle Abkürzung
rLStBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

4.
Mit Wirkung vom 1.7.2014 gehen die jeweiligen Dezernate 3.1 und 3.2 (Amt für Landentwicklung), 7 (Domänenamt) und 8 (Staatliche Moorverwaltung) sowie der dem Geschäftsbereich des ML unterstehende Teil der Dezernate 1 (Querschnittsaufgaben) der Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) mit ihren Aufgaben auf das jeweils örtlich zuständige Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) und seine Geschäftsstellen über. Die örtlichen Zuständigkeiten der bisherigen Dezernate 3.1, 3.2, 7 und 8 ergeben sich aus der Anlage 2.

Außerhalb der Standorte Braunschweig, Hildesheim, Lüneburg und Oldenburg werden die von den Regionaldirektionen der LGLN übergehenden Organisationseinheiten zu Geschäftsstellen der jeweiligen Ämter für regionale Landesentwicklung an ihren bisherigen Standorten.