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  • ab 19.10.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 RL PMVKiTaErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung für pädagogische Fachkräfte zur Praxismentorin oder zum Praxismentor in Kindertageseinrichtungen sowie zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und ausbildenden Schulen durch regionale Vernetzungstagungen (RL Praxismentoring und Vernetzung für Kitas)
Redaktionelle Abkürzung
RL PMVKiTaErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Als Maßnahmen werden gefördert

2.1
die berufsbegleitende Qualifizierung für pädagogische Fachkräfte gemäß § 9 Abs. 2 NKiTaG, die zu einrichtungs- oder trägerbezogenen Aufgaben des Praxismentorings (Organisation, Weiterentwicklung, Verankerung) befähigen. Stehen derartige Fachkräfte nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung, kann die Zielgruppe um interessierte Fachberaterinnen und Fachberater für Kindertagesstätten ergänzt werden,

2.2
regionale Vernetzungstagungen für pädagogische Fachkräfte gemäß § 9 Abs. 2 NKiTaG, die bereits an einer Praxismentoring-Qualifizierung teilgenommen haben oder teilnehmen und auch für Lehrkräfte der Berufsfachschulen Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent sowie der Fachschulen für Sozialpädagogik, die in einer Praxismentoring-Qualifizierung referiert haben, dieses planen oder mit einer teilnehmenden Kindertagesstätte kooperieren oder zukünftig kooperieren wollen.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Erl. vom 19. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1365)