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  • ab 19.10.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 RL PMVKiTaErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung für pädagogische Fachkräfte zur Praxismentorin oder zum Praxismentor in Kindertageseinrichtungen sowie zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und ausbildenden Schulen durch regionale Vernetzungstagungen (RL Praxismentoring und Vernetzung für Kitas)
Redaktionelle Abkürzung
RL PMVKiTaErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen zur Förderung qualitätssteigernder Maßnahmen im frühkindlichen Bereich. Ziel der Förderung ist es, die Praxisanleitung angehender pädagogischer Kräfte zu professionalisieren, indem das Praxismentoring als Instrument der Qualitätssicherung verankert und die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen als Lernort Praxis und den Berufsfachschulen Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent sowie Fachschulen für Sozialpädagogik als Lernort Schule durch regionale Vernetzungen unterstützt wird.

1.2 Ein Anspruch des Antragsstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Erl. vom 19. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1365)