Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 15.02.1993, Az.: 5 W 2/93

Rechtsanwalt; Beiordnung als Verfahrenspfleger; Entscheidung des Landgerichts; Weitere Beschwerde

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
15.02.1993
Aktenzeichen
5 W 2/93
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1993, 16294
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1993:0215.5W2.93.0A

Fundstelle

  • FamRZ 1994, 585 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Trifft das Landgericht eine Entscheidung über die aus der Staatskasse für den als Verfahrenspfleger beigeordneten Rechtsanwalt zu erstattenden Kosten, so ist die weitere Beschwerde unzulässig. Unmaßgeblich ist dabei die geltend gemachte Grundlage (§ 112 BRAGO oder § 1835 BGB) für den Anspruch.