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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 NDWVV

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Dienstwohnungsverwaltungsvorschriften (NDWVV)
Amtliche Abkürzung
NDWVV
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Folgende Vordrucke stehen bei der zentralen Formularservicestelle des Landes Niedersachsen elektronisch unter "Allgemeiner Dienstbetrieb > 023 - Dienstgrundstücke und Diensträume, dienstliche Arbeitsplätze" zur Verfügung:

BezeichnungVordruck-Nr.
Wohnungsblatt023-020
Wohnungsübergabeverhandlung gemäß Nummer 8.1 der Anlage023-021
Wohnungsübernahmeverhandlung gemäß Nummer 13 der Anlage023-022
Einbehaltung der Dienstwohnungsvergütung - Geldwerter Vorteil023-023
Herleitung und Neufestsetzung des Mietwertes und der Dienstwohnungsvergütung023-024
Verpflichtungserklärung über die Übernahme der Schönheitsreparaturen023-025

Die Übermittlung elektronischer Dokumente (z. B. Anträge, Mitteilungen, Erklärungen) ist zulässig. § 3 a VwVfG in der Fassung vom 23. 1. 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 3 des Gesetzes vom 25. 6. 2021 (BGBl. I S. 2154), in Verbindung mit § 1 NVwVfG ist zu beachten.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 4 des Runderlasses vom 1. Januar 2022 (Nds. MBl. S. 142)