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  • ab 13.02.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 beBPoIT.NPSAufgErl

Bibliographie

Titel
Aufgaben des Landesbetriebes IT.Niedersachsen in seiner Funktion als Prüfstelle bei Anträgen auf Freischaltung eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs
Redaktionelle Abkürzung
beBPoIT.NPSAufgErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

Mit diesem Erl. werden die Aufgaben geregelt, die der Landesbetrieb IT.N in seiner Funktion als Prüfstelle bei der Prüfung der Anträge auf Freischaltung eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs (beBPo) durch eine Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts gemäß § 7 Abs. 1 ERVV zu berücksichtigen hat.