§ 1 LMinG
Bibliographie
- Titel
- [keine Angabe]
- Redaktionelle Abkürzung
- LMinG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11120010000000
Die Mitglieder der Landesregierung stehen nach Maßgabe der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung und dieses Gesetzes in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Lande.