Amtsgericht Hildesheim
Urt. v. 02.11.1994, Az.: 18 C 420/94
Verkehrsunfall; Fußgängerunfall; Kinderunfall; Mitverschulden
Bibliographie
- Gericht
- AG Hildesheim
- Datum
- 02.11.1994
- Aktenzeichen
- 18 C 420/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 14900
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:AGHILDE:1994:1102.18C420.94.0A
Rechtsgrundlagen
- § 254 BGB
- § 823 BGB
- § 828 BGB
- § 847 BGB
- § 9 StVG
- § 17 StVG
- § 1 Abs. 2 StVO
- § 31 Abs. 2a StVO
Fundstellen
- ZfS 1995, 83
- zfs 1995, 83-84 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Es kann davon ausgegangen werden, daß eine normal entwickelte Schülerin von mehr als 9 Jahren aufgrund der heutigen Aufklärung über die Gefährlichkeit des Straßenverkehrs im Elternhaus und in der Schule weiß, daß sie eine Straße nicht überqueren darf, ohne sich davon überzeugt zu haben, ob sich ein Fahrzeug nähert oder nicht.