Amtsgericht Hildesheim
Urt. v. 02.11.1994, Az.: 18 C 420/94

Verkehrsunfall; Fußgängerunfall; Kinderunfall; Mitverschulden

Bibliographie

Gericht
AG Hildesheim
Datum
02.11.1994
Aktenzeichen
18 C 420/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 14900
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGHILDE:1994:1102.18C420.94.0A

Fundstellen

  • ZfS 1995, 83
  • zfs 1995, 83-84 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es kann davon ausgegangen werden, daß eine normal entwickelte Schülerin von mehr als 9 Jahren aufgrund der heutigen Aufklärung über die Gefährlichkeit des Straßenverkehrs im Elternhaus und in der Schule weiß, daß sie eine Straße nicht überqueren darf, ohne sich davon überzeugt zu haben, ob sich ein Fahrzeug nähert oder nicht.