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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 9 WaffVRdErl

Bibliographie

Titel
Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen
Redaktionelle Abkürzung
WaffVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31. 12. 2021 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 27. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1660, SVBl. S. 645)

An
die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung
das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
die Studienseminare
die Landesbildungszentren für Hörgeschädigte
das Landesbildungszentrum für Blinde
die öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen