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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 WaffVRdErl

Bibliographie

Titel
Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen
Redaktionelle Abkürzung
WaffVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z. B. für Sport- oder Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 27. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1660, SVBl. S. 645)