§ 179a NSchG - Verfahren zur Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
- Amtliche Abkürzung
- NSchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410010000000
Verfahren zur Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern, die vor dem In-Kraft-Treten des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 11. Dezember 1997 (Nds. GVBl. S. 503) eingeleitet worden sind, werden nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften weitergeführt, sofern der Findungsausschuss vor dem genannten Zeitpunkt bereits einen Vorschlag beschlossen hatte.