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  • ab 13.01.1956 (aktuelle Fassung)

Gesetz über die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Lande Niedersachsen über die Ausübung der schiffahrtpolizeilichen Vollzugsaufgaben

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Lande Niedersachsen über die Ausübung der schiffahrtpolizeilichen Vollzugsaufgaben
Redaktionelle Abkürzung
SchiffPolG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011060000000

Vom 23. Dezember 1955 (Nds. GVBl. S. 293)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: