Art. 1 SchifffPolAG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Lande Niedersachsen über die Ausübung der schiffahrtpolizeilichen Vollzugsaufgaben
- Redaktionelle Abkürzung
- SchiffPolG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21011060000000
(1) Der am 6. April 1955 in Hannover und am 21. April 1955 in Bonn vollzogenen Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Lande Niedersachsen über die Ausübung der schiffahrtpolizeilichen Vollzugsaufgaben wird zugestimmt.
(2) Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.