Anlage 3 NAbfG - Anmeldeformular für die Entladung von Abfällen in Hafenauffangeinrichtungen
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
- Amtliche Abkürzung
- NAbfG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28400010000000
(zu § 35 Abs. 1)
Hinweis: Für die Anmeldung darf auch ein Formular gleichen Inhalts in englischer Sprache verwendet werden.
Mitteilung über die Entladung von Abfällen im Hafen: _____________________
Dieses Formular sollte gemeinsam mit dem entsprechenden gemäß MARPOL-Übereinkommen erforderlichen Öltagebuch, Ladungstagebuch, Mülltagebuch oder Müllbehandlungsplan an Bord des Schiffes mitgeführt werden.
1. Angaben zum Schiff
Name des Schiffes: | Reeder oder Betreiber: | ||||||
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IMO-Nummer: | Unterscheidungssignal: | ||||||
MMSI-Nummer (Maritime Mobile Service Identity number - Kennnummer des mobilen Seefunkdienstes): | |||||||
Bruttoraumzahl: | Flaggenstaat: | ||||||
Schiffstyp: | |||||||
□ | Öltankschiff | □ | Chemikalientankschiff | □ | Massengutschiff | □ | Containerschiff |
□ | sonstiges Frachtschiff | □ | Fahrgastschiff | □ | RoRo-Frachtschiff | □ | Sonstiges (bitte angeben) |
2. Angaben zu Häfen und Route
Ort und Bezeichnung des Terminals: | Letzter Hafen, in dem Abfälle entladen wurden: |
---|---|
Anlaufdatum und -zeit: | Datum der letzten Entladung: |
Auslaufdatum und -zeit: | Nächster Entladehafen: |
Letzter Hafen und Staat: | Person, die dieses Formular vorlegt (falls andere Person als die Kapitänin oder der Kapitän): |
Nächster Hafen und Staat (sofern bekannt): |
3. Art und Menge der Abfälle und Lagerkapazität
Art | Zu entladender Abfall (m3) | Maximale Lagerkapazität (m3) | Menge des an Bord verbleibenden Abfalls (m3) | Hafen, in dem der verbleibende Abfall entladen wird | Geschätzte Abfallmenge, die zwischen Meldung und nächstem Anlaufhafen anfällt (m3) | |
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Anlage I MARPOL-Übereinkommen - Öl | ||||||
Ölhaltiges Bilgenwasser | ||||||
Ölhaltige Rückstände (Schlamm) | ||||||
Ölhaltiges Tankwaschwasser | ||||||
Schmutziges Ballastwasser | ||||||
Ablagerungen und Schlämme aus der Tankreinigung | ||||||
Sonstiges (bitte angeben) | ||||||
Anlage II MARPOL-Übereinkommen - schädliche flüssige Stoffe (NLS) 1) | ||||||
Stoff der Gruppe X | ||||||
Stoff der Gruppe Y | ||||||
Stoff der Gruppe Z | ||||||
OS - Sonstige Stoffe | ||||||
Anlage IV MARPOL-Übereinkommen - Schiffsabwasser | ||||||
Anlage V MARPOL-Übereinkommen - Schiffsmüll | ||||||
A. | Kunststoff | |||||
B. | Lebensmittelabfälle | |||||
C. | Haushaltsabfälle (z. B. Papier, Glas, Metall,) | |||||
D. | Speiseöl | |||||
E. | Asche aus Verbrennungsanlagen | |||||
F. | Betriebsabfälle (z. B. Filter- und Aufsaugmaterial) | |||||
G. | Tierkörper | |||||
H. | Fischfanggeräte | |||||
I. | Elektro- und Elektronik-Altgeräte | |||||
J. | Ladungsrückstände 2) nicht schädlich für die Meeresumwelt (nicht-HME) | |||||
K. | Ladungsrückstände 2) schädlich für die Meeresumwelt (HME) | |||||
Anlage VI MARPOL-Übereinkommen - Luftverunreinigung durch Schiffe | ||||||
Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen und Ausrüstungsgegenstände, die solche Stoffe enthalten 3) | ||||||
Rückstände aus Abgasreinigungssystemen | ||||||
Andere Abfälle, die nicht unter das MARPOL-Übereinkommen fallen | ||||||
Passiv gefischte Abfälle |
Anmerkungen:
- 1.
Diese Angaben werden für die Zwecke der Hafenstaatkontrolle und andere Überprüfungen verwendet.
- 2.
Dieses Formular ist auszufüllen, es sei denn, dem Schiff wird gemäß Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2019/883 in Verbindung mit § 39 des Niedersächsischen Abfallgesetzes eine Ausnahme gewährt.
Angabe der offiziellen Versandbezeichnung für den betreffenden schädlichen flüssigen Stoff.
Schätzwerte sind zulässig; Angabe der offiziellen Versandbezeichnung für das feste Massengut.
Emissionen im Zuge der normalen Instandhaltungsarbeiten an Bord.