Abschnitt 8 NLVO-Bildung-QRdErl - Übergangsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Qualifizierungen gemäß § 13 Abs. 1 und 2 der Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung) und Erwerb einer Ergänzungsqualifikation für ein Lehramt
- Redaktionelle Abkürzung
- NLVO-Bildung-QRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Für Lehrkräfte, die zu einer Qualifizierungsmaßnahme nach den Nrn. 3, 4 oder 6 vor dem 1. Januar 2020 zugelassen worden sind, richtet sich der Erwerb weiterhin nach dem Bezugserlass zu a.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 Satz 1 des Runderlasses vom 4. Dezember 2019 (SVBl. 2020 S. 4, 67)