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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 NLVO-Bildung-QRdErl - Übergangsvorschriften

Bibliographie

Titel
Qualifizierungen gemäß § 13 Abs. 1 und 2 der Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung) und Erwerb einer Ergänzungsqualifikation für ein Lehramt
Redaktionelle Abkürzung
NLVO-Bildung-QRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Für Lehrkräfte, die zu einer Qualifizierungsmaßnahme nach den Nrn. 3, 4 oder 6 vor dem 1. Januar 2020 zugelassen worden sind, richtet sich der Erwerb weiterhin nach dem Bezugserlass zu a.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 Satz 1 des Runderlasses vom 4. Dezember 2019 (SVBl. 2020 S. 4, 67)