Abschnitt 4 LKAVfRdErl - Stellen-Bewerber-Liste
Bibliographie
- Titel
- Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen Auswahlverfahren
- Redaktionelle Abkürzung
- LKAVfRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Grundlage für die Durchführung des Auswahlverfahrens und einer rechtmäßigen Auswahlentscheidung ist die automatisiert erstellte Stellen-Bewerber-Liste, die kurzfristig nach Bewerbungsschluss den allgemein bildenden Schulen durch die RLSB vom Landesbetrieb IT. Niedersachsen zur Verfügung gestellt wird.
Für die Aufnahme der Bewerbung in die Stellen-Bewerber-Liste ist erforderlich, dass durch die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen der Stelle erfüllt werden, d. h. dass
die Lehrbefähigungsfächer (Unterrichtsfach oder sonderpädagogische Fachrichtung) vollständig mit den bekannt gegebenen Fächern bzw. Fachrichtungen übereinstimmen und
der Nachweis über die ggf. zusätzlich als erforderlich festgelegte auswahlrelevante Anforderung erfolgt ist und
die Bewerbung für die Stelle fristgerecht erfolgt ist.
Die Reihenfolge der Bewerbungen auf der Stellen-Bewerber-Liste erfolgt entsprechend dem Grad der Übereinstimmung des Lehramtes, der Lehrbefähigungsfächer (Unterrichtsfach oder sonderpädagogische Fachrichtung) und der ggf. erforderlichen Zusatzqualifikationen mit den Anforderungen der bekannt gegebenen Stelle. Innerhalb dieser Gruppen erfolgt die Aufstellung einer Rangfolge nach Bewerbernote. Die Bewerbernote ergibt sich als im Verhältnis 1:3 gewichtetes Mittel von zwei Noten:
[1. Note +(3 x 2. Note)] / 4.
Die 1. Note ist die Abschlussgesamtnote des Studienganges, der zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst geführt hat, die 2. Note ist die Note der Staatsprüfung im Vorbereitungsdienst.
Da bei der Auswahl der einzustellenden Lehrkräfte grundsätzlich Bewerberinnen und Bewerber, die über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung verfügen, vorrangig zu berücksichtigen sind, werden die Bewerbungen ohne vorliegende Note der Staatsprüfung innerhalb der Gruppen jeweils am Ende genannt.
Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter stellt bei Vorlage der Stellen-Bewerber-Liste fest, welche Bewerbungen fristgerecht eingegangen sind. Bei vorliegenden, fristgerecht eingegangenen Bewerbungen, die nicht auf der Stellen-Bewerber-Liste enthalten sind, ist Rücksprache mit dem RLSB zu halten.
Es dürfen nur Bewerberinnen und Bewerber in das Auswahlverfahren einbezogen werden, deren Bewerbungen in die Stellen-Bewerber-Liste aufgenommen wurden.
Soweit schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen unter den Bewerberinnen und Bewerbern in der Stellen-Bewerber-Liste aufgenommen sind, hat die Schulleiterin oder der Schulleiter hierüber umgehend die für die Schule zuständige Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen sowie den Schulpersonalrat zu unterrichten (§ 81 Abs. 1 Satz 4 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen). Der festgestellte Grad der Behinderung ist der Stellen-Bewerber-Liste zu entnehmen.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 10 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 14. Oktober 2022 (SVBl. S. 682)