Abschnitt 2 VV-BauGB - 2. Baugesetzbuch
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvorschriften zum Baugesetzbuch (VV-BauGB)
- Amtliche Abkürzung
- VV-BauGB
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21074000000002
2.1
Gesetz über das Baugesetzbuch
Durch das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8.12.1986 (BGBl. I S. 2191) - im folgenden: BauGB-Gesetz - wurde das Bundesbaugesetz (BBauG) geändert und in "Baugesetzbuch (BauGB)" umbenannt. Die sich auf Grund des BauGB-Gesetzes ergebende Fassung des BauGB ist am 8.12.1986 bekanntgemacht worden (BGBl. I S. 2253).
Da das BBauG nur geändert und nicht aufgehoben ist, gelten die zum BBauG erlassenen Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Satzungen weiter, soweit sie nicht durch Vorschriften des BauGB gegenstandslos geworden oder aufgehoben sind.
2.2
Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften
Durch Art. 2 BauGB-Gesetz sind aufgehoben worden:
- a)das Städtebauförderungsgesetz (StBauFG); auf Nr. 6 wird hingewiesen;
- b)die Verordnung über die Kosten der Ordnungsmaßnahmen nach § 41 Abs. 2 des Städtebauförderungsgesetzes;
- c)die Verordnung über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach den §§ 41 und 42 des Städtebauförderungsgesetzes;
- d)die Verordnung über Garagen- und Einstellplätze, soweit sie als Bundesrecht noch weitergalt.
Die übrigen in Art. 2 BauGB-Gesetz genannten Vorschriften des Bundesrechts sind an das BauGB angepaßt worden.
2.3
Überleitungsvorschriften
Das BauGB enthält in §§ 233 bis 245 Überleitungsvorschriften.
Die Überleitungsvorschriften bei Einführung des BBauG (§§ 173 bis 182) sind, obwohl das BauGB-Gesetz hierzu keine Regelungen enthält, weiterhin von Bedeutung, soweit sie Pläne und Verfahren rechtswirksam übergeleitet haben. Das gleiche gilt für die Überleitung auf Änderungen des BBauG. Für die Änderung des BBauG durch Art. 1 ÄndG-BBauG 1976 waren maßgebend die Überleitungsvorschriften des Art. 3 §§ 1 bis 12 ÄndG-BBauG 1976. Für die Änderung des BBauG durch Art. 1 des Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) galten die Überleitungsvorschriften in §§ 183 bis 183g BBauG 1979.
2.4
Inkrafttreten
Das BauGB-Gesetz ist am 1.7.1987 in Kraft getreten (Art. 5). Es ist von diesem Zeitpunkt ab anzuwenden, soweit in den Überleitungsvorschriften (§§ 233 bis 245) nichts anderes bestimmt ist.