Anlage 17 VV-BauGB - Verzeichnis der Träger öffentlicher Belange
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvorschriften zum Baugesetzbuch (VV-BauGB)
- Amtliche Abkürzung
- VV-BauGB
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21074000000002
Öffentliche Belange | Behörden und Stellen |
---|---|
Abfallentsorgung | Landkreis als Entsorgungspflichtiger (1) , BezReg. als Träger der Abfallentsorgungsplanung für den Siedlungsabfall, |
Staatliche Gewerbeaufsichtsämter für die Sonderabfallüberwachung | |
Agrarstruktur, Neuordnung des ländlichen Raumes | Amt für Agrarstruktur |
Arbeitsmarkt | Arbeitsamt |
Bauaufsicht | Landkreis als untere Bauaufsichtsbehörde (1) |
Bau- und Bodendenkmalpflege | BezReg. |
Bauliche Anlagen des Landes und des Bundes (Zuständigkeitsbereich der Staatshochbauverwaltung, zugleich Finanzbauverwaltung) | Staatshochbauamt |
Bergbau | Bergamt |
Bodenschätze | Bergamt, Landesamt für Bodenforschung, Landkreis als untere Naturschutzbehörde (1) , soweit Bodenschätze nicht den bergrechtlichen Vorschriften unterliegen |
Boden- und Baugrundbeschaffenheit, Hydrogeologie | Landesamt für Bodenforschung |
Brandschutz | Landkreis als Träger des übergemeindlichen abwehrenden und des vorbeugenden Brandschutzes (1) |
Forstwirtschaft | Forstamt (staatliches Forstamt, Klosterforstamt, Forstamt der Landwirtschaftskammer); ggf. Bundesvermögensamt |
Gesundheitswesen | Landkreis als Gesundheitsamt (1) |
Gewerbe, Handel und Industrie | Staatliches Gewerbeaufsichtsamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Arbeitsamt, Bergamt |
Gottesdienst und Seelsorge | örtliche Kirchengemeinden, |
oberste Aufsichtsbehörden der ev. Landeskirchen und der röm.-kath. Diözesen, | |
sonstige Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts | |
Grenzschutz | Grenzschutzpräsidium Nord |
Grundbesitz der öffentlichen Hand: | |
a) Bund | Bundesvermögensamt (2) |
b) Land | die verwaltenden Stellen (2) |
Hochschulwesen | Hochschule |
Immissionsschutz | Staatliches Gewerbeaufsichtsamt, |
Landkreis, soweit für den Immissionsschutz zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, | |
Bergamt | |
Jagdwesen | Landkreis als Jagdbehörde (1)(4) |
Jugendpflege | Landkreis als Kreisjugendamt (1) |
Kataster- und Vermessungswesen | Katasteramt |
Katastrophenschutz | Landkreis als Katastrophenschutzbehörde (1) |
Landwirtschaft | Landwirtschaftskammer |
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung | Landkreis als Veterinäramt (1) |
Naturschutz und Landschaftspflege | Landkreis als (untere) Naturschutzbehörde (1) , |
BezReg. als obere Naturschutzbehörde, soweit Nationalparks, Naturschutzgebiete oder Gebiete mit Vorkaufsrecht betroffen sind | |
Raumordnung und Landesplanung | Landkreis (1) , |
im Bereich des Kommunalverbandes Großraum Hannover dieser Verband, im Bereich des Zweckverbandes "Großraum Braunschweig" zusätzlich dieser Verband, als untere Landesplanungsbehörde, | |
BezReg. als obere Landesplanungsbehörde (bei Bauleitplänen der kreisfreien Städte) | |
Schulwesen | Schulträger, |
öffentliche Sicherheit und Ordnung | Behörden der Gefahrenabwehr (1) , |
zuständige Polizeidienststelle | |
Strahlenschutz, Kernanlagen | staatliches Gewerbeaufsichtsamt, |
ggf. MU | |
Verkehr: | |
a) Straßenverkehr | Landkreis als Straßenverkehrsbehörde') |
b) Straßenbau | |
- Bundesautobahnen | Straßenbauamt |
- Bundesstraßen | Straßenbauamt (3) |
- Landesstraßen | Straßenbauamt (3) |
- Kreisstraßen | Landkreis/ggf. Straßenbauamt (3) |
c) Bundesbahn | Bundesbahndirektion |
d) nichtbundeseigene Eisenbahnen | Eisenbahnunternehmen |
e) Postwesen | Oberpostdirektion, Bereich Postdienst |
Fernmeldewesen | Oberpostdirektion, Bereich TELEKOM |
f) ziviler Luftverkehr | Halter des Flughafens oder Landeplatzes, Luftfahrtbehörde (BezReg. Braunschweig für die Regierungsbezirke Braunschweig und Hannover, BezReg. WeserEms für die Regierungsbezirke Lüneburg und Weser-Ems) |
Versorgung: | |
a) Elektrizitätsversorgung | Stromversorgungsunternehmen |
b) Gasversorgung | Gasversorgungsunternehmen, Ferngasunternehmen |
Verteidigung: | |
a) militärische Verteidigung | |
- Bundeswehr, NATO | Wehrbereichsverwaltung II oder Standortverwaltung |
- Stationierungsstreitkräfte | Bundesvermögensamt |
b) zivile Verteidigung | Landkreis (1) |
Veterinärwesen (einschließlich Tierschutz) | Landkreis als Veterinäramt (1) |
Wasserstraßen, Häfen: | |
- Bundeswasserstraßen, Bundeshäfen | Wasser- und Schiffahrtsamt |
- Landeshäfen, gewerbliche Seehäfen (einschließlich Anleger), schiffbare Landesgewässer | Hafenamt |
- sonstige Häfen (einschließlich Anleger) und schiffbare Gewässer, Fähren außerhalb von Häfen | Landkreis (1) |
Wasserwirtschaft | Landkreis als untere Wasserbehörde (1) , BezReg. als obere Wasserbehörde, StAWA, |
Wasser- und Bodenverbände | |
Zollwesen | Hauptzollamt |
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
In Zweifelsfällen: Staatshochbauamt.
In Zweifelsfällen: Staatshochbauamt.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Bei Eigenjagdbezirken des Landes oder seiner Sondervermögen, die durch Forstbehörden des Landes verwaltet werden: auch staatliches Forstamt;
bei Jagdbezirken des Bundes, die durch Forstbehörden des Bundes verwaltet werden: auch BezReg. (Jagdwesen).
bei Jagdbezirken des Bundes, die durch Forstbehörden des Bundes verwaltet werden: auch BezReg. (Jagdwesen).
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde in Ortsdurchfahrten selbst Baulastträger ist.
Soweit nicht die Gemeinde in Ortsdurchfahrten selbst Baulastträger ist.
Soweit nicht die Gemeinde in Ortsdurchfahrten selbst Baulastträger ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.