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  • ab 22.08.2012 (aktuelle Fassung)

§ 1 FluLärmWunstorfV

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Wunstorf
Redaktionelle Abkürzung
FluLärmWunstorfV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28000

(1) Für den militärischen Flugplatz Wunstorf wird ein Lärmschutzbereich im Sinne des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm festgesetzt, der aus einer Tag-Schutzzone 1, einer Tag-Schutzzone 2 und einer Nacht-Schutzzone besteht.

(2) 1Der Lärmschutzbereich mit seinen Schutzzonen ist in Karten im Maßstab 1 : 50.000 (Anlagen 1 bis 3) dargestellt. 2Das Land stellt der Stadt Wunstorf und der Stadt Neustadt am Rübenberge Karten im Maßstab 1 : 5.000 zur Verfügung, in denen der Lärmschutzbereich mit seinen Schutzzonen dargestellt ist. 3Die Stadt Wunstorf und die Stadt Neustadt am Rübenberge halten die Karten zur Einsichtnahme für jedermann bereit.

(3) Die genaue Abgrenzung des Lärmschutzbereichs mit seinen Schutzzonen bilden die interpolierten Verbindungslinien zwischen den in der Anlage 4 für die jeweilige Schutzzone angegebenen Kurvenpunkten.

(4) Das Flugplatzgelände gehört nicht zum Lärmschutzbereich.