FluLärmWunstorfV,NI - Fluglärmschutzverordnung Wunstorf

Niedersächsische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Wunstorf

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Wunstorf
Redaktionelle Abkürzung
FluLärmWunstorfV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28000

Vom 13. August 2012 (Nds. GVBl. S. 292 - VORIS 28000 -)

Geändert durch Verordnung vom 3. Juli 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 59)

Aufgrund des § 4 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) wird verordnet:

§ 1 FluLärmWunstorfV

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Wunstorf
Redaktionelle Abkürzung
FluLärmWunstorfV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28000

(1) Für den militärischen Flugplatz Wunstorf wird ein Lärmschutzbereich im Sinne des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm festgesetzt, der aus einer Tag-Schutzzone 1, einer Tag-Schutzzone 2 und einer Nacht-Schutzzone besteht.

(2) 1Der Lärmschutzbereich mit seinen Schutzzonen ist in Karten im Maßstab 1 : 50.000 (Anlagen 1 bis 3) dargestellt. 2Das Land stellt der Stadt Wunstorf und der Stadt Neustadt am Rübenberge Karten im Maßstab 1 : 5.000 zur Verfügung, in denen der Lärmschutzbereich mit seinen Schutzzonen dargestellt ist. 3Die Stadt Wunstorf und die Stadt Neustadt am Rübenberge halten die Karten zur Einsichtnahme für jedermann bereit.

(3) Die genaue Abgrenzung des Lärmschutzbereichs mit seinen Schutzzonen bilden die interpolierten Verbindungslinien zwischen den in der Anlage 4 für die jeweilige Schutzzone angegebenen Kurvenpunkten.

(4) Das Flugplatzgelände gehört nicht zum Lärmschutzbereich.

§ 2 FluLärmWunstorfV

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Wunstorf
Redaktionelle Abkürzung
FluLärmWunstorfV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28000

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Hannover, den 13. August 2012

Die Niedersächsische Landesregierung

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