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  • ab 05.12.2008 (aktuelle Fassung)

§ 4 GlüSpAbgMSFV - Vorlage der Vergabeplanung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Förderung von niedersächsischen Musikschulen aus Glücksspielabgaben
Redaktionelle Abkürzung
GlüSpAbgMSFV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21013

Der Landesverband niedersächsischer Musikschulen e. V. legt dem Fachministerium bis zum 30. November die Planung für die im laufenden Jahr beabsichtigte Verteilung der Mittel aus der Finanzhilfe und seinen Wirtschaftsplan für das Folgejahr vor.