§ 4 GlüSpAbgMSFV - Vorlage der Vergabeplanung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Förderung von niedersächsischen Musikschulen aus Glücksspielabgaben
- Redaktionelle Abkürzung
- GlüSpAbgMSFV,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21013
Der Landesverband niedersächsischer Musikschulen e. V. legt dem Fachministerium bis zum 30. November die Planung für die im laufenden Jahr beabsichtigte Verteilung der Mittel aus der Finanzhilfe und seinen Wirtschaftsplan für das Folgejahr vor.