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  • ab 01.01.2013 (aktuelle Fassung)

§ 27 APVO-Justiz-JVVD - Aufstiegsprüfung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Justizvollzugs- und Verwaltungsdienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-JVVD)
Amtliche Abkürzung
APVO-Justiz-JVVD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

1Aufstiegsprüfung ist die Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2. 2Die §§ 15 bis 25 sind entsprechend anzuwenden.