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  • ab 01.07.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 HaKAV - Anderweitige Zuständigkeiten

Bibliographie

Titel
Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet
Redaktionelle Abkürzung
HaKAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33210

Die Zuständigkeit der Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnik (Internet- und Computerkriminalität) (Bezugs-AV zu b), der Zentralstelle Terrorismusbekämpfung (Bezugs-AV zu c) sowie der Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder sonst jugendgefährdender Schriften bei der Staatsanwaltschaft Hannover (Bezugs-AV zu d), insbesondere mit Blick auf § 131 StGB, bleiben unberührt.