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Abschnitt 4 LAB NI-OrgRdErl - Ergänzende Regelungen

Bibliographie

Titel
Organisation der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
Redaktionelle Abkürzung
LAB NI-OrgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

Bei besonderen Lagen (z. B. bei Zugängen, die oberhalb der ständigen Kapazitäten der LAB NI liegen) erfolgt eine Stabsbildung in der LAB NI (Besondere Aufbauorganisation [BAO]). Der Stab kann anlassbezogen durch externe Fachleute und Verbindungspersonen verstärkt werden.