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  • ab 21.12.2005 (aktuelle Fassung)

§ 3 UnfVBesHGVO - Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und Besoldungshöchstgrenzen für bestimmte Sozialversicherungsträger
Redaktionelle Abkürzung
UnfVBesHGVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20120

Die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen ist für das Gebiet des Landes Niedersachsen Unfallversicherungsträger für die Personen, die in Einrichtungen der Feuerwehren tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Einrichtungen teilnehmen.