§ 3 UnfVBesHGVO - Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und Besoldungshöchstgrenzen für bestimmte Sozialversicherungsträger
- Redaktionelle Abkürzung
- UnfVBesHGVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20120
Die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen ist für das Gebiet des Landes Niedersachsen Unfallversicherungsträger für die Personen, die in Einrichtungen der Feuerwehren tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Einrichtungen teilnehmen.